Allgemeine Prüfungsangelegenheiten
Für die Anmeldung zu Prüfungen ist folgende Verfahrensweise vorgesehen:
- Prüfungen müssen über das Prüfungsverwaltungssystem spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt angemeldet werden. Bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin können Prüfungen im Prüfungsverwaltungssystem ohne Angabe von Gründen wieder abgemeldet werden. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Abmeldung oder Terminverlegung nicht mehr möglich.
- Für alle mündlichen Prüfungen muss zuerst ein verbindlicher Termin in Absprache mit dem Sekretariat (Frau Ernst, Raum 131, Haus 2) festgelegt werden. Spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Termin muss die Prüfung im Prüfungsamt angemeldet werden.
Bitte beachten Sie:
- Im Krankheitsfall muss spätestens eine Woche nach dem versäumten Prüfungstermin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) im Prüfungsamt eingereicht werden. Da eine rückwirkende Krankschreibung i. d. R. nicht möglich ist, sollte der Arzt spätestens am Prüfungstag aufgesucht werden (sofern die Prüfung auf einen Samstag fällt, ist es ratsam, bereits am Freitag zum Arzt zu gehen).
- Auf der Rückseite der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerken Sie bitte die folgenden Daten: Matrikelnummer, Studiengang, die betreffende Prüfung, den Prüfungstermin.
Bitte beachten Sie die FAQ des Prüfungsamtes.