Allgemeine Prüfungsangelegenheiten
Hinweise zur Anmeldung von Prüfungen
Für die Anmeldung zu Prüfungen ist folgende Verfahrensweise vorgesehen:
Prüfungen müssen über das Prüfungsverwaltungssystem spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt angemeldet werden. Bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin können Prüfungen im Prüfungsverwaltungssystem ohne Angabe von Gründen wieder abgemeldet werden. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Abmeldung oder Terminverlegung nicht mehr möglich.
Für mündliche Prüfungen muss vor der Anmeldung im Prüfungsamt über Stud.IP ein verbindlicher Prüfungstag gebucht werden. Geben Sie beim Buchungsvorgang im Feld "Grund" Ihre Matrikelnummer und das Prüfungsfach an. Beachten Sie, dass Sie mit der Buchung in Stud.IP nur den Prüfungstag festlegen. Die konkrete Vergabe der Prüfungszeiten erfolgt am Prüfungstag telefonisch (siehe Hinweise zum Prüfungsablauf weiter unten).
Bitte beachten Sie die neue Regelung im Krankheitsfall:
Gemäß § 22 Abs. 2 Allgemeine Prüfungsordnung (APO) ist bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen. Über die Prüfungsfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Ab SS 2022 ist für den Nachweis einer Erkrankung ausschließlich dieses Formular zu verwenden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Schulbescheinigungen u. ä. werden für Prüfungen ab Beginn des Prüfungszeitraum SS 2022 ( 01.05.2022) nicht mehr anerkannt.
Wichtige prüfungsrechtliche Hinweise des Prüfungsamts finden Sie hier.
Hinweise zum Ablauf von Prüfungen
Die Dauer der Klausuren über den Stoff von Vorlesungen, die von der Abteilung angeboten werden, beträgt 60 min pro Fach. Die Aufteilung der Prüflinge auf die Hörsäle wird wenige Tage vor der Prüfung über Stud.IP veröffentlicht. Für alle Klausuren sind zu den Geschäftszeiten im Sekretariat Klausursammlungen mit alten Prüfungsaufgaben und Musterlösungen erhältlich (solange der Vorrat reicht). Derzeit dürfen in den Klausuren als Hilfsmittel ein nicht-programmierbarer Taschenrechner, ein zweisprachiges und gedrucktes Wörterbuch ohne zusätzliche Eintragungen sowie pro Fach der Abteilung das Original einer zweiseitigen (ein DIN A4-Blatt), vom Prüfling handschriftlich in deutscher Sprache zu verfassenden Stoffzusammenfassung verwendet werden, die mit der Klausur abgegeben wird. Spezifische Regelungen im Zusammenhang mit der Stoffzusammenfassung werden rechtzeitig vor der Prüfung in einer E-Mail bekannt gegeben.
Mündliche Prüfungen werden von Professor Schwindt in Gegenwart eines Protokollanten durchgeführt und dauern in der Regel ca. 30 bzw. 60 min (Gebäude D2, Raum wird mitgeteilt). Die Terminvergabe erfolgt am Prüfungstag telefonisch unter 05323/72-7615 in der Zeit zwischen 08:00 und 08:30 Uhr. Bitte organisieren Sie Ihre Anreise so, dass Sie ab 09:00 Uhr zur Prüfung antreten können, und halten Sie einen Studierendenausweis mit Nachweis der Immatrikulation im aktuellen Semester bereit. Entsprechend der mündlichen Prüfungsform bilden insbesondere Fragen zu grundlegenden Begriffen, Konzepten und Zusammenhängen, zu Annahmen und Interpretation von Modellen und zu Prinzipien von Planungsverfahren den Schwerpunkt des Prüfungsgesprächs. Für die Anfertigung von Zeichnungen stehen Papier und Stifte zur Verfügung. Darüber hinaus sind für die Prüfung keine weiteren Hilfsmittel zugelassen.